Hier findest Du Informationen zur Ausbildung zum Segelflugpiloten (SPL / LAPL-S) und zum UL-Piloten (Luftsportgeräteführer)

Bei uns im Sportfliegerclub C. F. Meerwein e.V. ist sowohl die Segelflug- wie auch die Ultraleichtflugausbildung möglich! Über die Voraussetzungen dafür möchten wir hier grob informieren. Für weitere Informationen oder Fragen schreib uns eine Mail oder besuche uns bei unserem monatlich stattfindendem “Aperitif du Club” (Termine & Veranstaltungen) im Vereinsheim in Emmendingen!

Wir bitten um Verständnis, dass nicht jeder Askpekt der Ausbildung hier behandelt werden kann und auch die Kosten nur beispielhaft dargestellt werden können! Wie schnell oder zu welchem Preis man zum Ziel kommt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab (z.B. verfügbare Freizeit, Lernbereitschaft, Lernfortschritt)!

Theorie & Unterricht

Das für die Prüfung benötigte Theoriewissen wird vorwiegend in den Wintermonaten im vereinsinternen Unterricht vermittelt. Ein eigenständiger, nicht unerheblicher Lernaufwand muss ebenfalls einkalkuliert werden.

Praxis & Übungen

Die praktische Ausbildung wird ebenfalls von unseren vereinsinternen Fluglehrern durchgeführt, welche übrigens ehrenamtlich tätig sind. Es fallen somit lediglich die Kosten für die Nutzung der Flugzeuge und die Landegebühren an.

Prüfung & Scheinerhalt

Nach den bestandenen Prüfungen heißt es Erfahrung sammeln! Natürlich stehen unsere erfahrenen Fluglehrer Dir auch nach der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite, z.B. auch für die wiederkehrenden Checkflüge.

Wähle in den Tabs die Ausbildung, für die Du Dich interessierst:

Für eine Ausbildung zum Ultraleichtpiloten (Luftsportgeräteführer) benötigst Du:

Mindestalter
Um die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer beginnen zu können, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Für den Fall dass Du noch minderjährig sein solltest, brauchst Du ebenfalls die schrifliche Einverständniserklärung der Eltern.
Dokumente
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical LAPL)
  • Mitgliedschaft im Sportfliegerclub C. F. Meerwein
  • Sprechfunkzeugnis (empfohlen)
Sonstiges
Die Ausbildung ist zeitaufwändig. Neben der ohnehin nötigen Lernbereitschaft und Disziplin braucht man genügend Freizeit, um den Flugsport auszuüben und in der Ausbildung zügig voran zu kommen. Teamgeist und Hilfsbereitschaft sind ebenfalls willkommene Eigenschaften…

Die Ausbildung findet  bei uns im Verein statt. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, bestimmte Ausbildungsabschnitte bei einer gewerblichen Flugschule durchzuführen.

Dauer der Ausbildung:
  • je nach persönlichem Engagement und verfügbarer Freizeit zwischen 1 und 3 Jahre (Angabe unverbindlich)
  • Fliegen ist vom Wetter abhängig, d.h. es kann auch mal “ins Wasser fallen…”
  • Die Teilnahme an unserem Fluglager (z.B. in Kempten) bringt große Fortschritte
  • Eingenständigkeit im Lernen und strukturierte Terminplanung bringen Dich an Deine Zwischenziele
Noch Fragen?
Gerne per Mail an unsere Mailadresse! Wir beantworten jede Anfrage in der Regel recht schnell…

Das Theoriewissen vorwiegend in den Wintermonaten durch unsere Fluglehrer im Verein vermittelt. Oft ist es auch möglich, bei befreundeten Fliegerclubs am Theorieunterricht teilzunehmen! Eigenständiges Lernen in der Freizeit ist ausserdem erforderlich, z.B. in Lerngruppen.

Themengebiete
  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Luftfahrzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Pyrotechnik (wegen Rettungssystem)

Die Ausbildung beginnt schon mit dem ersten Tag

In der Praxis sind mindestens 30 Flugstunden gefordert. Fünf Flugstunden davon müssen im Alleinflug absolviert werden, inklusive Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Vorgeschrieben sind außerdem Außenlandeübungen mit Fluglehrer sowie mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometern mit Zwischenlandung. Mindestens drei Überlandflüge über jeweils 50 km muss der Schüler allein meistern.

Gefordert sind:

  • mindestens 30 Ausbildungsflugstunden, davon 5 Stunden im Alleinflug
  • mindestens 40 Starts/Landungen, davon 5 im Alleinflug
  • Aussenlandeübungen mit Fluglehrer auf mindestens zwei verschiedenen Flugplätzen
  • selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen von mehr als je 50km im Alleinflug

Soweit das Gesetz: In der Praxis gilt der alte Spruch „Jeder Jeck ist anders“. Nicht jeder „Fußgänger“ ist nach 30 Stunden reif für die praktische Prüfung – zu viele neue Eindrücke prasseln auf den Schüler ein, die der eine schneller, der andere eben langsamer verarbeitet. Schon bei der Ausbildung ist der Weg das Ziel.

Alle Preisangaben beruhen auf der Beispielrechnung einer durchschnittlichen Ausbildungsdauer und können in der Praxis abweichen. Änderungen vorbehalten.

Die CFM-Gebührenordung ist auf Anfrage erhältlich.

Kosten der Ausbildung

Aufnahmegebühr (einmalig)      500,00 €
Ausbildungspauschale (jährlich) 150,00 €
Praxisausbildung (30h x 59 €)   1.770,00 €
Landegebühren (120 x ca. 7,50 €) ca. 900,00 €
Mitglieds-, Sparten- u. Verbandsbeitrag 1 Jahr (12 x 78 €)      936,00 €
Prüfungen (Theorie, Praxis & Pyrotechnik)      160,00 €
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis      150,00 €
Gesamt ca. ca. 4.566,00 €

 

Jährliche Kosten nach der Ausbildung bei 15h Flugzeit

Mitglieds- und Bereitstellungsgebühr pro Jahr (78 € x 12)   963,00 €
Flugstunden (15h pro Jahr á 59 €)   885,00 €
Landegebühr (30 pro Jahr á ca. 7,50 €)   225,00 €
Gesamt pro Jahr ca. 2.046,00 €

Jährliche Kosten nach der Ausbildung bei 20h Flugzeit

Mitglieds- und Bereitstellungsgebühr pro Jahr (78 € x 12)   963,00 €
Flugstunden (20h pro Jahr á 59 €)   1.180,00 €
Landegebühr (40 pro Jahr á ca. 7,50 €)   300,00 €
Gesamt pro Jahr ca. 2.416,00 €

Jährliche Kosten nach der Ausbildung bei 30h Flugzeit

Mitglieds- und Bereitstellungsgebühr pro Jahr (78 € x 12)   963,00 €
Flugstunden (30h pro Jahr á 59 €)  1.770,00 €
Landegebühr (40 pro Jahr á ca. 7,50 €)   300,00 €
Gesamt pro Jahr ca. 3.006,00 €

Für eine Ausbildung zum Segelflugpiloten benötigst Du:

Mindestalter
Um die Ausbildung zum Segelflugpiloten beginnen zu können, musst Du mindestens 14 Jahre alt sein. Für den Fall dass Du noch minderjährig sein solltest, brauchst Du ebenfalls die schrifliche Einverständniserklärung der Eltern.
Dokumente
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical LAPL)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug Verkehrszentralregister Kraftfahrtbundesamt
  • gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Mitgliedschaft im Sportfliegerclub C. F. Meerwein
  • Sprechfunkzeugnis
Sonstiges
Segelfliegen ist zeitaufwändig. Neben der ohnehin nötigen Lernbereitschaft und Disziplin braucht man genügend Freizeit, um den Flugsport auszuüben und in der Ausbildung zügig voran zu kommen. Teamgeist und Hilfsbereitschaft sind ebenfalls willkommene Eigenschaften…

Für die Ausbildung gibt es zwei Möglichkeiten: die “reine Vereinsausbildung” oder in Kombination mit unserer Partnerflugschule Segelflugschule Oerlinghausen

Vorteile Partnermodell:
Die Dauer bis zum ersten Alleinflug verkürzt sich erheblich (auf ca. 2 Wochen). Nach dem 14-tägigen Kompaktkurs in Oerlinghausen findet die weitere Ausbildung an Wochenenden direkt bei uns in Bremgarten auf dem Flugplatz statt. Soll es noch schneller gehen, können auch weiterführende Kurse bei unserem Partner in Oerlinghausen gebucht werden.
Dauer der Ausbildung:
  • je nach Ausbildungsmodell und verfügbarer Freizeit zwischen 1 und 3 Jahre (Angabe unverbindlich)
  • Segelflug ist vom Wetter abhängig, d.h. es kann auch mal “ins Wasser fallen…”
  • Die Teilnahme an unserem Fluglager (z.B. in Kempten) bringt große Fortschritte
  • Eingenständigkeit im Lernen und strukturierte Terminplanung bringen Dich an Deine Zwischenziele
Noch Fragen?
Gerne per Mail an unsere Mailadresse! Wir beantworten jede Anfrage in der Regel recht schnell…

Außer in unserer Partnerflugschule wird das Theoriewissen vorwiegend in den Wintermonaten durch unsere Fluglehrer im Verein vermittelt. Eigenständiges Lernen in der Freizeit ist ausserdem erforderlich, z.B. in Lerngruppen.

Themengebiete
  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Luftfahrzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk
  • menschliches Leistungsvermögen

Die praktische Segelflugausbildung gliedert sich in mehrere Abschnitte:

Abschnitt A
Der Flugschüler lernt auf einem doppelsitzigen Segelflieger zusammen mit seinem Fluglehrer die Grundtechniken des Fliegens kennen. Zuerst die Wirkung der Ruderausschläge, danach geht es an Start und Landung. Der Abschnitt endet mit dem ersten Alleinflug.

Abschnitt B
Zusammen mit dem Fluglehrer und in Alleinflügen erweitert der Segelflugschüler seine Fertigkeiten hinsichtlich steilem Kurvenflug, erkennen und Nutzen der Thermik und trainiert präzise Landungen. Der Abschnitt endet wieder mit einer Prüfung, bestehend aus 3 Platzrunden im Alleinflug, Schnellflug, Kreisen mit 30 bis 45 Grad Querneigung, Kurvenwechsel, und einer Landung in einem Areal von 50 × 200 Metern.

Abschnitt C
Das Lernziel dieses Abschnitts der Ausbildung gilt besonders dem Thermikfliegen. Der Flugschüler sollte einen halbstündigen Flug unter Nutzung der Thermik schaffen. Ein weiteres Lernziel ist der Seitengleitflug, auch Slip genannt. Weiterer Höhepunkt des Abschnitts ist natürlich die Umschulung auf ein einsitziges Segelflugzeug! Zum erfolgreichen Abschluss des Abschnitts gehören wieder 3 Platzrunden, jetzt mit dem gelernten Kurvenwechsel und einer Landung im Seitengleitflug.

Überlandflüge
Jetzt geht es an die Planung der Überlandflüge. Es müssen mindestens 2 Überlandeinweisungen und eine Außenlandeübung mit Lehrer durchgeführt werden. Mit bestandener theoretischer Prüfung zum SPL und Beendigung dieses Abschnitts darf der Flugschüler mit einem schriftlichen Flugauftrag Flüge außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers durchführen. Ziel ist die Durchführung eines Überlandflugs von mindestens 50 km im Alleinflug. Der 50-km-Flug kann auch durch einen 100-km-Streckenflug mit Fluglehrer ersetzt werden.

Theorieprüfung
Die Theorieprüfung in den Fächern Aerodynamik, Navigation, Meteorologie, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Verhalten in besonderen Fällen und technische Luftfahrzeugkunde wird von der Landesluftfahrtbehörde abgenommen. Die Prüfung im Fach Flugfunk ist gesetzlich vorgesehen, wird aber nicht von allen Luftfahrtbehörden abgenommen. Hierfür muss man eventuell seine Prüfung bei der Bundesnetzagentur machen (BZF). Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Fach mit mindestens 75 % erreicht wurden. Ein Ausgleichen zwischen den Fächern ist nicht möglich. Die Fächer in der Theorieprüfung werden aber separat geprüft und können, wenn sie nicht bestanden wurden, einzeln wiederholt werden. Es muss in diesem Fall also nicht die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden. Nach bestandener Theorieprüfung hat man 18 Monate Zeit, die praktische Prüfung zu machen.

praktische Prüfung
Sind die Theorieprüfung und die praktischen Teile der Ausbildung erfolgreich absolviert, beantragt man die Zuteilung eines Prüfers. In drei Platzrunden muss der Flugschüler mit dem Prüfer Flugmanöver wie z.B. Rollübungen, Schnellflug, Kurvenwechsel, Seitengleitflug (Slippen), hochgezogene Fahrtkurven usw. durchführen. Die genaue Gestaltung der Prüfung bleibt dem Prüfer überlassen.
Sprechfunkzeugnis

Zur Teilnahme am Flugfunk braucht man ein Sprechfunkzeugnis. Besitzt man zum Zeitpunkt der Theorieprüfung noch keins, so müssen die entsprechenden Fähigkeiten im Rahmen der theoretischen Prüfung nachgewiesen werden. Ohne Sprechfunkzeugnis (BZF) darf man jedoch nicht in Lufträume der Klassen C und D einfliegen (kontrollierte Lufträume). Man unterscheidet zwischen unterschiedlichen Zeugnissen. Für den Erwerb einer (Segel-)Fluglizenz wählt man zwischen:

BZF II – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. Es ist z. B. für Flüge in Deutschland erforderlich.

BZF I – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Es ist z. B. für Auslandsflüge erforderlich.

Die Kosten für die komplette Ausbildung belaufen sich auf ca. € 3000. Dies ist selbstverständlich nur eine Schätzung und kann im Einzelfall variieren.

Du bist nicht neu in der Fliegerei?

Umschulung oder Erweiterung

Du bist bereits Scheininhaber oder möchtest von einer anderen Sparte wie z.B. Gleitschirm, Gyrocopter oder Echo-Klasse umschulen? Dann bist Du hier genau richtig! Du findest bei uns im Sportfliegerclub C. F. Meerwein e.V. eine neue fliegerische Heimat! Flieg bei uns…

Mission

Der Sportfliegerclub C. F. Meerwein e. V. ist eine anerkannte ATO (Approved Training Organisation, also Flugschule), die Ausbildungen zum Segelflugzeugführer und Luftsportgeräteführer (UL-Pilot) durchführen darf. Unser Verein verfügt über mehrere Fluglehrer, die mit Herzblut bei der Sache sind!

Bei der Schulung entstehen lediglich Kosten für Fluggebühren (oder Schleppgebühren / Windenstartgebühren) und ggfs. Landegebühren. Die Fluglehrer unseres Vereins sind rein ehrenamtlich tätig!

Passion

Als gemmeinnütziger Sportfliegerclub ist es unser Ziel, interessierten Personen die Fliegerei näher zu bringen. Dabei spielt die fliegerische Vorbildung absolut keine Rolle! Egal ob jemand als “Fußgänger” zu uns kommt oder bereits eine Lizenz besitzt: wir nehmen ihn/sie gerne in unsere Reihen auf!

Falls Du auch schon immer vom Fliegen geträumt hast oder das Fliegen schon Deine große Leidenschaft ist: setze Dich mit uns in Verbindung! Gerne steht auch ein Fluglehrer für ein Gespräch bereit!

Möchtest Du mehr darüber wissen?

Dann schau nach dem nächsten Termin (Termine & Veranstaltungen) und komm zu unserem monatlichen Treffen!

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©2023 CFM Sportflieger-Club

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